Entgegen aller Trends – Berliner Verkehrssenatorin will Tempo 50 zurück - ADFC Oranienburg

Entgegen aller Trends – Berliner Verkehrssenatorin will Tempo 50 zurück

Turmstraße, Oranienstraße, Martin-Luther-Straße: Auf 41 Hauptstraßenabschnitten gilt seit ein paar Jahren Tempo 30 – für bessere Luft. Doch die Verkehrsverwaltung plant nun, diese Geschwindigkeitsbegrenzung auf 34 von ihnen wieder aufzuheben.

Es klingt absurd: Die Luftqualität sei wieder gut genug, deswegen könne jetzt die Tempo 30-Anordnung zur Luftreinhaltung der Vorgängerregierung wieder zurück genommen werden. Betroffen davon sind 34 Hauptstraßenabschnitte, die wir einmal systematisch durchgegangen sind. Dabei haben wir festgestellt, dass 15 der Straßen überhaupt keinen Radweg oder -streifen haben. Das bedeutet, dass Autos, Lkw und Busse sich mit den Radfahrer:innen die Fahrspur teilen. Allein hier von Tempo 30 auf 50 hochzugehen, macht die Straße für Radfahrer:innen noch einmal gefährlicher.

Die Verkehrsverwaltung will noch bis zum Juni prüfen, ob einige der Abschnitte bei Tempo 30 bleiben, wenn sich beispielsweise Eingänge zu Schulen oder Kitas unmittelbar auf der Hauptstraße befinden. Für uns reicht das nicht: Auch Einrichtungen in der näheren Umgebung müssen berücksichtig werden. Die Wege der Kinder beginnen ja nicht erst unmittelbar vor der Kita oder der Schule.

Wer es mit der Verkehrssicherheit ernst meint, kommt um Tempo 30 eigentlich nicht herum. Dazu ein paar Fakten: Wer mit seinem Auto bei Tempo 50 bremst, hat einen Bremsweg von 27,7 Metern. Wer hingegen mit 30 abbremst, braucht dazu 13,3 Meter. Dann ist bei einem Zusammenstoß der Aufprall mit Tempo 50 dreimal so stark wie mit Tempo 30. Im Umkehrschluss sinkt damit das Risiko einer tödlichen Verletzung bei Tempo 30 um 75 Prozent. Gerade für die schwachen Verkehrsteilnehmer:innen, die keinen schützenden Stahl um sich herum haben, ist Tempo 30 einfach sicherer. Dazu kommt noch, dass sich mit Tempo 30 das Verkehrsverhalten insgesamt verbessert, da Autofahrer:innen das Geschehen auf der Straße deutlicher mitbekommen und so besser auf Gefahrensituationen reagieren können.

Tempo 30 bedeutet weniger Lärm, bessere Luft, mehr Sicherheit und damit lebenswertere Straßen und Kieze. Wir fordern die Verkehrsverwaltung auf bei Tempo 30 zu bleiben und nicht gegen die Vernunft, gegen die Sicherheit und die Gesundheit der Stadtbevölkerung zu entscheiden. Brüssel, Amsterdam, Paris – viele europäische Städte machen es vor: Tempo 50 gehört der Vergangenheit an.


https://oranienburg.adfc.de/neuigkeit/entgegen-aller-trends-berliner-verkehrssenatorin-will-tempo-50-zurueck

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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