Verkehrswende steht auf der Stelle – der Radwegestopp wirkt nach. - ADFC Oranienburg

Verkehrswende steht auf der Stelle – der Radwegestopp wirkt nach.

Keiner der 19 überprüften Radwege ist fertig geworden, weniger als die Hälfte des Geldes ausgegeben und nur 23 Kilometer Radwege im letzten Jahr gebaut worden - das sind keine guten Nachrichten für die Verkehrswende in Berlin.

Radwegestopp wirkt nach:

 Von den 19 Radwegen, die im letzten Jahr vom temporären Radwegestopp betroffen waren, ist bisher keiner fertiggestellt worden. Bei einigen sind nicht einmal Bauarbeiten beauftragt worden. Darunter fallen zum Beispiel der 1,6 Kilometer lange Radweg auf der Grunewaldstraße, die 1,5 Kilometer auf der Hansastraße – und auch die 500 Meter auf der gefährlichen Hermannstraße stehen noch völlig aus. Laut Senatsverwaltung soll zumindest der Baubeginn noch in diesem Jahr stattfinden. Doch ist das realisierbar? Wir haben Zweifel, bleiben dran und fordern, dass die Radwege jetzt auf die Straße kommen.

Weniger als die Hälfte des Geldes ausgegeben:

Auch beim Geld wirkt der Radwegestopp nach: 2023 standen 10,75 Millionen Euro für den Radwegeausbau zur Verfügung, abgerufen wurden davon nur 4,24 Millionen Euro. Das ist ein fatales Signal an die Berliner Radfahrer:innen, wenn nicht einmal die Hälfte der vorhandenen Gelder für sichere Radwege ausgegeben werden.

Weniger Kilometer Radwege gebaut:

3. Lediglich 23,2 Kilometer Radweg sind im letzten Jahr gebaut worden, nachdem es 2022 noch 26,5 Kilometer waren. Für dieses Jahr gibt Verkehrssenatorin Manja Schreiner an, würden 31 Kilometer „zeitnah“ fertig werden. Laut Radverkehrsplan müssten in diesem Jahr aber 100 Kilometer Radweg im Vorrangnetz auf die Straße. Für uns gilt der Radverkehrsplan! Schaut man dann genauer in die einzelnen Bezirke, kann man große Unterschiede erkennen. Während Friedrichshain-Kreuzberg Spitzenreiter im Radwegeausbau ist, tut sich in beispielsweise Spandau fast überhaupt nichts.

Die Radwege müssen jetzt auf die Straße!


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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