Benutzungspflicht von weiteren Radwegen im Stadtgebiet aufgehoben
27. September 2015
Nachdem im Sommer schon die Radwegebenutzungspflicht in der Luisen- und in der Kanalstraße aufgehoben worden ist, wurde diese kürzlich auch im Straßenzug Straße der Einheit / Aderluch / Sophie-Scholl-Straße sowie in der Straße Zum Bahnhof aufgehoben und durch ein Benutzungsrecht („Gehweg/Radfahrer frei“) ersetzt. Damit haben Radfahrer nunmehr die Wahl, auf der Straße oder auf den Nebenanlagen zu fahren. Die Entscheidung geht auf eine Verständigung zwischen der Straßenverkehrsbehörde, der Stadt, der Polizei und dem ADFC zurück, die bei einer gemeinsam durchgeführten Radverkehrsschau getroffen wurde.
Der größte Handlungsbedarf die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben, ergab sich dabei in der Straße der Einheit, deren Geh- und Radwege regelmäßig von größeren Fußgängergruppen, die die Gedenkstätte Sachsenhausen aufsuchen, belegt werden, so dass ein zügiges Radfahren oftmals nicht möglich ist. Um eine einheitliche Regelung für den gesamten Straßenzug zu schaffen, wurde die Beschilderung durchgehend geändert, wobei der linksseitig benutzte Gehweg nur noch mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (also ohne Fußgängersymbol) beschildert ist.
Die Aufhebung der Benutzungspflicht betrifft auch die Straße Zum Bahnhof, wo allerdings die vorhandenen Breiten alleine schon eine Benutzungspflicht nicht mehr rechtfertigten. Hier darf der Gehweg nur noch in Richtung Chausseestraße genutzt werden, während Radfahrer in Richtung Kreisverkehr Sachsenhausen die Fahrbahn nutzen müssen.
Am Kreisverkehr in Sachsenhausen bleibt die Radwegenutzungspflicht vorläufig noch bestehen. Vor einer möglichen Änderung sollen zunächst der Verkehrsablauf am neuen Kreisverkehr in der Sachsenhausener Straße analysiert werden, wo der Radverkehr erstmals gemeinsam mit dem Autoverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.