Oranienburg fördert den Radverkehr
Erfolgreiche Umsetzung der STVO-Novelle in Oranienburg Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Radverkehrsförderung in Vorbereitung
Dank der STVO-Novelle konnten im letzten Jahr zahlreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in der Stadt Oranienburg umgesetzt werden. Der Umsetzung vorangegangen war ein längerer, aber konstruktiver Abstimmungsprozess zwischen Stadt, ADFC sowie Straßen- verkehrsbehörde und Polizei, nachdem ein Einzelantrag auf Freigabe einer Einbahnstraße für den Radverkehr zuvor noch abgelehnt worden war.
Auf Grundlage von Datenblättern, in denen die Eignung für die verkehrsrechtliche Änderung zugunsten des Rad- (und Fußverkehrs) nachgewiesen wurde, erfolgte eine systematische Überprüfung der in Betracht kommenden Straßenzüge der Oranienburger Innenstadt. Trotz anfänglicher Skepsis auf Seiten der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, die ein steigendes Unfallrisiko befürchteten, ist es letztendlich gelungen, die Umsetzung einer ganzen Reihe von Maßnahmen einvernehmlich festzulegen. Zur Information der Öffentlichkeit wurde ein Faltblatt mit ausgewählten Beispielen der erfolgten Änderungen herausgegeben.
Da sich die kostengünstigen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im Alltag bewährt haben, soll die praktizierte Vorgehensweise auf weitere Straßenzüge im Stadtgebiet ausgedehnt werden. Neben der Öffnung von Einbahnstraßen und Sackgassen sowie der Markierung von Radspuren soll auch die Radwegebenutzungspflicht behandelt werden.
Fahrradbügel ersetzen Parkplätze
In der Schulstraße in Oranienburg sind kürzlich PKW-Stellplätze durch Fahrradbügel ersetzt worden.
Anlass war das Aufstellen einer als Fahrradabstellanlage getarnten Werbeanlage einer Drogeriekette im Gehwegbereich, die den Fußgängerverkehr erheblich behinderte. Die Stadt hat daraufhin die Rücknahme der Anlage erwirkt. Als Ersatz für den zweifellos bestehenden Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten wurden auf zwei naheliegenden PKW-Stellplätzen sechs Fahrradbügel eingebaut, die zudem das Zuparken einer Zulieferfahrt verhindern.
Sven Dehler, Stadtplanungsamt