Radtour zur Geschichte unserer Stadt: Oranienburg und der Nationalsozialismus - ADFC Oranienburg

Radtour zur Geschichte unserer Stadt: Oranienburg und der Nationalsozialismus

Erstmalig haben die Stadt Oranienburg, die Gedenkstätte Sachsenhausen und der ADFC Oranienburg gemeinsam eine hochinteressante Tour zu diesem Thema durchgeführt.

Am Treffpunkt, der Gedenkstätte Sachsenhausen fanden sich 35 interessierte Radler ein und wurden von begrüßt von von Christian Becker (Stadtarchiv Oranienburg), Mareike Otters (Gedenkstätte Sachsenhausen) und Klaus Leistner (ADFC, mit seinem Team der Ortsgruppe).

Am Modell vor der Gedenkstätte erläuterte Frau Otters sachkundig die Struktur des Konzentrationslagers und die Verbindungen zu den weiteren Einrichtungen im Dritten Reich, die zum Teil Stationen der Tour waren. Das erste Ziel war das Schloss, gefolgt von einem Dutzend weiterer Orte, an denen Herr Becker und Frau Otters viel zu deren NS-Geschichte berichten konnten. Das KZ Sachsenhausen kennt jeder Oranienburger, aber wer kennt das KZ Oranienburg mitten in der Stadt - oder die Inspektion der Konzentrationslager als Zentralinstitution im NS-Deutschland?

Ein absoluter Höhepunkt war die Befahrung des Flugplatzes mit der markanten, aber maroden Einfliegehalle. Unser „special guest“ Dr. Norbert Rohde hat diesen Besuch mit offizieller Genehmigung der Stadt ermöglicht. In seiner prägnanten Art fesselte er das Publikum mit vielen lebensnahen Darstellungen aus der damaligen Zeit und vielen erstaunlichen Zusammenhängen. Von dieser Stelle im Namen aller Teilnehmer herzlichen Dank an Herrn Dr. Rohde!

Leicht nachvollziehbar, dass bei so vielen Beiträgen und auch Fragen die Zeit einfach nicht ausreichte. Darunter mussten dann die Mägen leiden, denn die Einkehr in der Orafol Arena verschob sich auf den frühen Nachmittag. Die ersten Teilnehmer hatten danach schon ihr Samstagabend-Programm im Fokus, so dass die Gruppe zunehmend kleiner wurde. Nur noch die standhaftesten Radler erreichten das finale Ziel: die oben erwähnte KZ-Inspektion, das ist das heutige Finanzamt.

Einheitlich und deutlich wurde der Wunsch geäußert, diese Tour in dieser oder ähnlicher Form zu wiederholen. Dazu haben sich auch die Initiatoren bekannt – dann mit überarbeitetem Zeitplan. Die Zusammenarbeit der drei Initiatoren funktionierte einwandfrei, insbesondere Christian Becker ist das gute Gelingen zu verdanken, denn er hat die Tour ausgearbeitet und pedantisch vorbereitet.

Fazit: Das Experiment, den Radlern die NS-Geschichte auf diese Weise nahezubringen war vollends erfolgreich. Die jeweils einige Kilometer voneinander entfernten Orte per Rad zu überbrücken, erwies sich genial: Weder zu Fuß, noch per Kraftfahrzeug, noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätten die Etappen mit insgesamt gut 30 km so problemlos bewältigt werden können. Noch ein Pluspunkt: diese Kilometer konnte jeder Mitradler in sein STADTRADELN-Konto eintragen!

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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