Aktuelles zum Rad fahren in Oranienburg - ADFC Oranienburg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Oranienburg

Aktuelles zum Rad fahren in Oranienburg

Maßnahmenpaket zur Förderung des Radverkehrs in Oranienburg umgesetzt

Aufmerksamen Verkehrsteilnehmern dürfte nicht entgangen sein, dass in Oranienburg in letzter Zeit einige Änderungen in der verkehrsrechtlichen Beschilderung von Straßenzügen vorgenommen worden sind, die insbesondere den Radverkehr betreffen. So sind in einer Reihe von Straßen die Einfahrverbote für Radfahrer aufgehoben oder die Durchgängigkeit von Sackgassen kenntlich gemacht worden, während andernorts die Mitbenutzung des Gehweges ermöglicht wurde. Ergänzt wurden diese Maßnahmen durch Fahrbahnmarkierungen in Form von Rad- und Angebotsstreifen. Diese Änderungen gehen auf Initiative der Stadt, das Rad fahren in der Stadt noch attraktiver und sicherer zu machen, zurück.

Der Umsetzung vorangegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei sowie dem ADFC, in dessen Ergebnis folgende Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umgesetzt worden sind:

Freigabe von Einbahnstraßen

Schulstraße, Mittelstraße (Wohngebietsring, in der Mittelstraße wurde die Einbahnregelung auch für den Kfz-Verkehr aufgehoben), Lindenring  (zwischen Lehnitzstraße und Zufahrt zum Blauem Wunder), Havelstraße  (zwischen Berliner und Breite Straße), Prenzlauer Straße, Bötzower Platz, Haller Straße, Kitzbüheler Straße

Während die Änderung der Beschilderung in den fünf erstgenannten Straßenabschnitten bereits erfolgt ist, wird die Freigabe der Einbahnstraßen in der Haller und Kitzbüheler Straße nach Abschluss der laufenden Straßenbaumaßnahmen umgesetzt. Obwohl aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht zwingend erforderlich, wurde die Beschilderung jeweils im Einmündungsbereich und in unübersichtlichen Kurvenbereichen der Einbahnstraßen durch Fahrbahnmarkierungen (Fahrradpiktogramme, unterbrochene Linien) ergänzt, um die Verkehrsteilnehmer auf die neuen Verkehrsregelungen aufmerksam zu machen.

Öffnung von Sackgassen

Neben der Freigabe von Einbahnstraßen gehört zu den radverkehrsfördernden Maßnahmen auch die Öffnung von nichteinsehbaren Sackgassen für den Fußgänger und Radfahrer. Seit 2009 sieht die StVO hierfür ein neues Verkehrszeichen vor. Aufgestellt wurde dieses Verkehrszeichen bereits in der Liebigstraße und im Mühlenfeld.

Freigabe von Gehwegen  

Ebenfalls zum Maßnahmenkatalog der radverkehrsfördernden Maßnahmen zählt die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr.  So wurde in der Chaussee- bzw. Granseer Straße in Sachsenhausen aus Gründen der Schulwegsicherung die Nutzung des stadtauswärts führenden Geh- und Radweges auch in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. Zusätzlich wurde im Einmündungsbereich der Clara-Zetkin-Straße auf der Fahrbahn eine rot eingefärbte Radfahrerfurt markiert, damit Autofahrer auf den gegenläufigen Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Um Radfahrer, die sich trotz des hohen Verkehrsaufkommens auf der ehemaligen Bundesstraße sicher fühlen, nicht auf die Nebenanlagen zu zwingen, wurde auf die Benutzungspflicht des linken Geh- und Radweges verzichtet.

Abgebaut wurde diese bereits bestehende Beschilderung dagegen im Verlauf des Louise-Henriette-Steges, da sich hier Fußgänger und Radfahrer häufig in die Quere gekommen sind. Die neu aufgebrachten Fahrradpiktogramme auf dem rot gepflasterten Bereich sollen für hier für mehr Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme unter den Verkehrsteilnehmern sorgen, ohne dass dies durch eine verbindliche Benutzungspflicht geregelt wird.  

Markierung von Rad- und Angebotsstreifen

Trotz der baustellenbedingten Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Willy-Brandt-Straße wurden auf den beidseitig verlaufenden Asphaltstreifen bereits Radbahnmarkierungen in Form eines Rad –und eines Angebotsstreifens aufgebracht. Der mit einer durchgezogenen Linie versehene Radstreifen kann bis zur Wiedereinrichtung der Einbahnstraße im Anschluss an die Fertigstellung der Lehnitzstraße von Kraftfahrzeugen allerdings noch überfahren werden. Die Regelungen für den mit einer unterbrochenen Linie markierten Angebots- oder Schutzstreifen bleiben dagegen bestehen. Dieser darf auch künftig im Bedarfsfall (z. B. zum Erreichen der Parktaschen) von Kraftfahrern überfahren werden.   

Auch in der Lehnitzstraße werden nach Abschluss der Baumaßnahme Radbahnmarkierungen vorgenommen, um den Radverkehr weiter zu fördern. So wird ein am östlichen Fahrbahnrand aufgebrachter Radstreifen dem Radfahrer erstmals das legale Befahren der Lehnitzstraße  in Richtung Zentrum ermöglichen, während der Radfahrer in Richtung Lehnitz zunächst auf der Fahrbahn und dann im aufgeweiteten Bereich auf Angebotstreifen geführt wird.

Sollten sich die einzelnen Maßnahmen in der Praxis bewähren, ist beabsichtigt, die wenig aufwendige und kostengünstige Form der Radverkehrsförderung in geeigneten Straßenzügen fortzusetzen. Vorschläge, wo dies aus Sicht der Bürger geschehen sollte,  nimmt die Verwaltung gerne entgegen.

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