Arbeitsgemeinschaft Radverkehr Fahrradfreundliche Kommunen in Brandenburg - ADFC Oranienburg

Arbeitsgemeinschaft Radverkehr Fahrradfreundliche Kommunen in Brandenburg

Oranienburg soll Mitglied werden

Am 19. Mai wird im Rahmen des Nationalen Radverkehrskongresses in Potsdam auf Initiative des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Kommunen Brandenburg“ (AGFK Brandenburg) offiziell ins Leben gerufen. Vorbereitet wurde der geplante Gründungsakt durch einen beim MIL angegliederten projektbegleitenden Arbeitskreis, dem verschiedene Kommunen und Landkreise angehörten. Dieser Arbeitskreis hatte die Aufgabe, den an die Landesregierung erteilten Auftrag zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Radverkehr brandenburgischer Kommunen“ zu gründen, um das Land noch fahrradfreundlicher zu gestalten. Hierzu wurde unter Leitung der Stadt Treuenbrietzen und fachlicher Begleitung des MIL im Sommer 2014 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die im Ergebnis die Gründung einer entsprechenden Arbeitsgemeinschaft empfiehlt. Die Studie zeigt u. a. an positiven Beispielen anderer Bundesländer, in denen es bereits Arbeitsgemeinschaften gibt (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern), dass mit der Einrichtung einer kommunalen AG Radverkehr ein Arbeitsinstrument geschaffen werden kann, mit dem die Zusammenarbeit verschiedener Akteure mit unterschiedlichen Interessen deutlich effizienter gestaltet werden kann.

Mit der Gründung der AGFK wird ein weiteres wichtiges Signal für ein fahrradfreundliches Brandenburg gesetzt. Die AGFK soll die Kommunen in Sachfragen unterstützen und konkrete Initiativen und Handlungsempfehlungen einbringen.

Da die Stadt Oranienburg in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Förderung des Radverkehrs unternommen hat und im Rahmen des letztjährig durchgeführten Fahrradklimatestes bundesweit ein beachtlich gutes Ergebnis erzielt hat, wurde Oranienburg vom MIL als Teilnehmer des Gründungskreises der AGFK eingeladen. Über die endgültige Mitgliedschaft wird aber die Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai zu beschließen haben, da diese mit einem finanziellen Aufwand verbunden ist.

Zusagen, an der AG teilzunehmen, liegen bislang vor von den Städten Treuenbrietzen und Frankfurt (Oder) sowie von den Landkreisen Barnim, Dahme-Spreewald, Potsdam-Mittelmark und Teltow Fläming vor. Weitere Kandidaten sind die Städte Potsdam, Eberswalde, Luckenwalde, Neuruppin und Perleberg sowie die Landkreise Märkisch-Oderland und Spree-Neiße.

Seitens der Stadtverwaltung wird eine Mitgliedschaft angeraten, da der direkte Kontakt zum MIL dazu beitragen könnte, dass dringende Radwegeprojekte zügiger umgesetzt werden und Zuwendungen zur Förderung des Radverkehrs zielgerichtet in die Stadt Oranienburg fließen (aktuell ist ein Förderprogramm zur Instandsetzung von Radwegen in Vorbereitung). Darüber hinaus ist der interkommunale Fachaustausch zu radverkehrsrelevanten Themen, die im Rahmen des Fahrradklimatests von den Oranienburger Teilnehmern angemerkt wurden (z. B. Fahrradparken am Bahnhof, Winterdienst, Verkehrsverhalten) für die künftige Verkehrsplanung der Stadt von Bedeutung.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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