Heidelberger Straße wird zur Fahrradstraße umgestaltet - ADFC Oranienburg

Heidelberger Straße wird zur Fahrradstraße umgestaltet

28. Januar 2014

Die Heidelberger Straße soll im Abschnitt zwischen André-Pican-Straße und Wörthstraße künftig als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Möglich macht dies die novellierte Straßenverkehrsordnung, die diese verkehrsrechtliche Beschilderung zulässt, wenn der Radverkehr im Straßenraum dominiert bzw. dies künftig zu erwarten ist. Da mit dem Radfernweg Berlin-Kopenhagen, dem Havelradweg, der Königin-Luise-Route, dem Seen- und Kulturradweg sowie der nationalen Radroute D11 gleich fünf überregional bedeutsame Radfernwege über die Heidelberger Straße verlaufen und der Radtourismus in Oranienburg und Umgebung seit Jahren dominiert, sind die Voraussetzungen hierfür zweifelsfrei gegeben.

Die Beschilderung alleine würde jedoch noch keine wesentlichen Verbesserungen für den Radverkehr mit sich bringen, da es weniger Konflikte mit dem Autoverkehr als vielmehr mit der gepflasterten Fahrbahnoberfläche gibt, die Radfahrer derzeit dazu verleitet, auf den Gehweg auszuweichen. Da in der Heidelberger Straße häufig Fahrradgruppen unterwegs sind, kommt es zwangsläufig zu Begegnungskonflikten, was naturgemäß zulasten schwächerer Verkehrsgruppen geht. Um dem Ausweichen auf den Gehweg künftig entgegenzuwirken, soll das Pflaster deshalb gegen eine gut befahrbare Asphaltoberfläche ausgetauscht werden.

Mit der Beseitigung dieses baulichen Mangels wird insbesondere den Qualitätsanforderungen, die an einen zertifizierten Radfernweg gestellt werden, Rechnung getragen. Damit nicht im gleichen Maße die Attraktivität der Straße auch für den motorisierten Verkehr steigt, werden im Zuge des Straßenausbaus die Fahrbahnbreite sowie die Anzahl der Stellplätze reduziert und die Einmündungsbereiche eingeengt.

Trotz der Ausweisung als Fahrradstraße dürfen Autofahrer auch künftig die Heidelberger Straße nutzen. Sie müssen aber dem Radfahrer Vorrang gewähren, so wie dies bereits in der Wörthstraße praktiziert wird, an die die neue Fahrradstraße nahtlos anschließt.

Die Verbesserung des Fahrkomforts kommt indes nicht nur Radfahrern zugute, sondern auch den Kindern der Sportkita, denn durch das Einbringen eines geräuscharmen Asphaltbelages in die Fahrbahn wird eine spürbare Lärmminderung gegenüber dem Kopfsteinpflasterbelag bewirkt. Gleichzeitig werden Emissionen durch Abrieb an Reifen und Fahrbahn und den damit verbundenen Anteil aufgewirbelten Feinstaubs im Vergleich zum jetzigen Natursteingroßpflaster deutlich verringert. Dieser Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz ist insofern von Bedeutung, als dadurch die Voraussetzungen für eine finanzielle Zuwendung über die Förderrichtlinie „Umweltschutz“ durch das Ministerium für Umweltschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) gegeben sind.

Die Straßenbaumaßnahmen sollen Mitte März beginnen und Ende September dieses Jahres abgeschlossen sein.

Was ist eine Fahrradstraße?

  • Straßen, die durch Verkehrszeichen 244.1 nach StVO als Fahrradstraße gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrern befahren werden
  • Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Dies ist im allgemeinen Straßennetz nur dann erlaubt, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern.
  • Auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften.
  • Es gilt als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30.
  • Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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