Heidelberger Straße wird zur Fahrradstraße umgestaltet - ADFC Oranienburg

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Oranienburg

Heidelberger Straße wird zur Fahrradstraße umgestaltet

28. Januar 2014

Die Heidelberger Straße soll im Abschnitt zwischen André-Pican-Straße und Wörthstraße künftig als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Möglich macht dies die novellierte Straßenverkehrsordnung, die diese verkehrsrechtliche Beschilderung zulässt, wenn der Radverkehr im Straßenraum dominiert bzw. dies künftig zu erwarten ist. Da mit dem Radfernweg Berlin-Kopenhagen, dem Havelradweg, der Königin-Luise-Route, dem Seen- und Kulturradweg sowie der nationalen Radroute D11 gleich fünf überregional bedeutsame Radfernwege über die Heidelberger Straße verlaufen und der Radtourismus in Oranienburg und Umgebung seit Jahren dominiert, sind die Voraussetzungen hierfür zweifelsfrei gegeben.

Die Beschilderung alleine würde jedoch noch keine wesentlichen Verbesserungen für den Radverkehr mit sich bringen, da es weniger Konflikte mit dem Autoverkehr als vielmehr mit der gepflasterten Fahrbahnoberfläche gibt, die Radfahrer derzeit dazu verleitet, auf den Gehweg auszuweichen. Da in der Heidelberger Straße häufig Fahrradgruppen unterwegs sind, kommt es zwangsläufig zu Begegnungskonflikten, was naturgemäß zulasten schwächerer Verkehrsgruppen geht. Um dem Ausweichen auf den Gehweg künftig entgegenzuwirken, soll das Pflaster deshalb gegen eine gut befahrbare Asphaltoberfläche ausgetauscht werden.

Mit der Beseitigung dieses baulichen Mangels wird insbesondere den Qualitätsanforderungen, die an einen zertifizierten Radfernweg gestellt werden, Rechnung getragen. Damit nicht im gleichen Maße die Attraktivität der Straße auch für den motorisierten Verkehr steigt, werden im Zuge des Straßenausbaus die Fahrbahnbreite sowie die Anzahl der Stellplätze reduziert und die Einmündungsbereiche eingeengt.

Trotz der Ausweisung als Fahrradstraße dürfen Autofahrer auch künftig die Heidelberger Straße nutzen. Sie müssen aber dem Radfahrer Vorrang gewähren, so wie dies bereits in der Wörthstraße praktiziert wird, an die die neue Fahrradstraße nahtlos anschließt.

Die Verbesserung des Fahrkomforts kommt indes nicht nur Radfahrern zugute, sondern auch den Kindern der Sportkita, denn durch das Einbringen eines geräuscharmen Asphaltbelages in die Fahrbahn wird eine spürbare Lärmminderung gegenüber dem Kopfsteinpflasterbelag bewirkt. Gleichzeitig werden Emissionen durch Abrieb an Reifen und Fahrbahn und den damit verbundenen Anteil aufgewirbelten Feinstaubs im Vergleich zum jetzigen Natursteingroßpflaster deutlich verringert. Dieser Beitrag zum Klima- und Immissionsschutz ist insofern von Bedeutung, als dadurch die Voraussetzungen für eine finanzielle Zuwendung über die Förderrichtlinie „Umweltschutz“ durch das Ministerium für Umweltschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) gegeben sind.

Die Straßenbaumaßnahmen sollen Mitte März beginnen und Ende September dieses Jahres abgeschlossen sein.

Was ist eine Fahrradstraße?

  • Straßen, die durch Verkehrszeichen 244.1 nach StVO als Fahrradstraße gekennzeichnet sind, dürfen nur von Radfahrern befahren werden
  • Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. Sie haben sich dann dem Radverkehr unterzuordnen
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Dies ist im allgemeinen Straßennetz nur dann erlaubt, wenn sie den sonstigen Verkehr nicht behindern.
  • Auf Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften.
  • Es gilt als Höchstgeschwindigkeit Tempo 30.
  • Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln.

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