Neuigkeiten zum Radverkehr in Oranienburg
Förderung des Radverkehrs durch Änderung der verkehrsrechtlichen Beschilderung
Die Stadt Oranienburg hat die 2009 vorgenommene Novellierung der Straßenverkersordnung (StVO) zum Anlass genommen, um die Voraussetzungen zur Änderung der bestehenden verkehrsrechtlichen Beschilderung in mehreren Straßenzügen des innerstädtischen Einzugsbereiches zugunsten des Radverkehrs zu prüfen.
Dies betrifft insbesondere die Freigabe von Einbahnstraßen sowie die Öffnung von Sackgassen, aber auch Fahrbahnmarkierungen an unübersichtlichen Straßenabschnitten. Die Ergebnisse der Beratungen (Straßenverkehrsbehörde, Stadtverwaltung, ADFC-Ortsgruppe und Polizei) liegen jetzt vor.
Siehe dazu die verkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 bis 3 der StVO, die im 1. Halbjahr 2012 durchzuführen sind.