Radfahrer frei in der Krebststraße!
4. Dezember 2017
Nach sechsmonatiger Bauzeit rollt der Verkehr seit dem 1. Dezember wieder durch die Krebststraße. Für den KfZ-Verkehr jedoch nur noch in Richtung Lehnitzstraße, denn infolge der Neugestaltung des Straßenraums wurde aus der Zweirichtungsfahrbahn eine Einbahnstraße.
Nicht von der Einbahnregelung betroffen sind Radfahrer, die die Straße auch weiterhin legal in Richtung Bahnhof nutzen dürfen. Letzteres ist insofern bedeutsam, als dass die Krebststraße genau auf die südliche Rampe des künftigen Fahrradparkhauses führt.
Voraussetzung für die Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnregelung war die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h. Neben dem besseren Fahrkomfort, den die neue glatte Fahrbahnoberfläche gegenüber der vorherigen Huckelpiste bietet, haben Radfahrer fortan die Wahl, ob sie Ihre Räder an den herkömmlichen zwischen den Parkbuchten eingebauten Fahrradbügeln oder an den vor den Hauseingängen platzierten Vorderradhaltern abstellen möchten.