Radverkehrsschau am 18. Mai 2016 - ADFC Oranienburg
am Luisenweg

am Luisenweg © ADFC Oranienburg

Radverkehrsschau am 18. Mai 2016

Weitere Verbesserungen für Radfahrer in Sicht

Oranienburger Radfahrer können sich freuen: Auch in diesem Jahr wird es für sie zahlreiche Erleichterungen im Alltag auf dem Rad geben. Dies ist das Ergebnis der diesjährigen traditionellen Radverkehrsschau, bei der die Stadt gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, der Polizei und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) eine Vielzahl von Schwachstellen und Gefahrenpunkten, aber auch Verbesserungsmöglichkeiten im Oranienburger Radverkehrsnetz begutachtet hat.

Im Fokus standen bei der Schau per Rad am 18. Mai keine klassischen Radwege- oder Straßenumbaumaßnahmen, sondern in erster Linie kleinteilige Lösungen, die sich kurzfristig und kostengünstig umsetzen lassen und die trotzdem dazu beitragen, dass Radfahren in der Stadt noch komfortabler wird.

Hierzu zählen bspw. fahrradfreundliche Beschilderungen, wie die „Öffnung“ von Einbahnstraßen und Sackgassen. Zu den mittlerweile 26 geöffneten Einbahnstraßen in Oranienburg, die schon jetzt von Radfahrern legal entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren werden können, kommt in nächster Zeit noch der südliche Abschnitt des Luisenweges (zwischen Park- und Lilienweg) hinzu. Zusammen mit der Mittelstraße, die derzeit noch fahrradfreundlich ausgebaut wird, werden dann bis auf wenige Ausnahmen (z.B. die enge Blutgasse) nahezu alle Einbahnstraßen im Stadtgebiet für Radfahrer freigegeben sein.

Damit Ortsunkundigen signalisiert wird, dass es am Ende der Sackgasse für Radfahrer weitergeht, werden weitere alte Sackgassenschilder gegen die neue „durchlässige“ Variante ausgetauscht. Dies betrifft bspw. die Straße Zum Schlosshafen oder die Rungestraße in Richtung Mühlenfeld.

Des Weiteren werden bestehende Unstimmigkeiten bei der straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung aufgehoben. So fehlt bspw. am Ende des Radstreifens in der Willy-Brandt-Straße das Vorfahrt-Gewähren-Schild vor der Einmündung in die Lehnitzstraße, die als Landesstraße vorfahrtberechtigt ist. Im nördlichen Lindenring, der ebenfalls von Radfahren im Zweirichtungsverkehr befahren werden darf, ist dies bereits umgesetzt.

Nachträglich auf kreuzende Radfahrer muss im Einmündungsbereich des Mühlendfeldes mit der Berliner Straße hingewiesen werden, denn Radfahrer sind hier legal im Zweirichtungsverkehr unterwegs.

Im Ergebnis der Radverkehrsschau werden indes nicht nur zusätzliche Schilder errichtet, sondern auch überflüssige entfernt. So werden bspw. in der Heidestraße die blauen Fahrradschilder abgebaut, da eine Benutzungspflicht von Radwegen in Tempo 30-Zonen nicht zur Anwendung kommt. Der Radfahrer darf aber weiterhin den baulichen („sonstigen“) Radweg benutzen.

In der nördlichen Lehnitzstraße werden die Fahrradpiktogramme auf dem einseitig markierten Radstreifen mit einem Richtungspfeil ergänzt. Gleichzeitig werden auch auf der Kraftfahrzeugspur Fahrradsymbole aufgebracht, um zu verdeutlichen, dass Radfahrer in Fahrtrichtung Lehnitz die Fahrbahn und nicht, wie oftmals praktiziert, den linken Radstreifen zu nutzen haben.

In Lehnitz wird der nördliche Bordstein im Einmündungsbereich der Lehnitzstraße auf den Birkenwerderweg abgesenkt. An dieser Stelle hatte es bei Dunkelheit mehrere schwere Stürze von Radfahrern gegeben.

Wegen der Vielzahl der Maßnahmen konnten nicht alle vorgesehenen Anlaufpunkte angefahren werden. Dies wird in einer zweiten Runde demnächst nachgeholt. Dann stehen u. a. die Freigabe der Einbahnstraße zum Friedhof an der Dr.-Kurt-Schumacher-Straße und die Nachrüstung von Fußgängerampeln mit Radfahrersignalisierung auf dem Programm.

Der vollständige Überblick über die bereits erfolgten sowie die anstehenden Veränderungen ist in Kürze der Interseite zu entnehmen. Unter www.oranienburg.de > Verkehr, Bauen, Wohnen > Fahrradfreundliche Stadt sind alle aktuellen Informationen zum Thema Radverkehr anschaulich dargestellt. Auch touristische Rad-Routen sind hier verzeichnet.

Verwandte Themen

Achtung Geisterradler!

Warnhinweis auf Bushecks der OVG

Neue Radwegeverbindung in den Gewerbepark Süd fertiggestellt

Im Zuge der Verlängerung der Flugpionierstraße in Richtung Norden zum Kreisverkehr Bärenklauer Weg/Walther-Bothe-Straße…

Engstelle auf dem Radweg zwischen Oranienburg und Schmachtenhagen verschwindet

Brücke über den Stintgraben im Zuge der B 273 wird erneuert

https://oranienburg.adfc.de/artikel/radverkehrsschau-am-18-mai-2016

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt