Radfahren im neuen Kreisverkehr in der Sachsenhausener Straße
18. November 2015
Nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Sachsenhausener Straße verfügt Oranienburg mittlerweile über elf Kreisverkehrsplätze. Sieht man einmal von dem Kreisel am Knotenpunkt Berliner-/Saarlandstraße ab, wo es aufgrund der besonderen Ausfahrtsituation in der Vergangenheit zu mehreren Abbiegeunfällen gekommen ist und der deshalb kürzlich ummarkiert wurde, haben sich die Oranienburger Kreisverkehre unter Verkehrssicherheitsaspekten insgesamt bewährt. Dies liegt zum einen an der baulichen Gestaltung der Anlagen, die Kraftfahrer dazu zwingen, mit mäßiger Geschwindigkeit in den Kreisverkehr einzufahren. Zum anderen ist aber auch eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer gefordert, da die Vorfahrtsberechtigung nicht immer eindeutig erkennbar ist.
Allerdings benachteiligen die Verkehrsregelungen an den „alten“ Kreisverkehrsplätzen zweifellos den Radverkehr, da dieser durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“, dem Autoverkehr grundsätzlich Vorfahrt einzuräumen hat. Was viele nicht wissen: dieses Gebot gilt für Fußgänger nur dann, wenn Autofahrer in den Kreisverkehr hineinfahren, nicht aber, wenn sie diesen verlassen, was ja durch Blinkzeichen angezeigt werden muss.
Um diese verwirrende Regelung zu vereinfachen, wurde der neue Kreisverkehr in der Sachsenhausener Straße erstmals mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) markiert. Hier müsste jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, dass Fußgänger sowohl gegenüber ein- als auch ausfahrenden Fahrzeugen Vorrang haben. Einer ergänzenden Beschilderung des Fußgängerüberweges mit dem Verkehrszeichen „Z 350“, wie es sonst üblich ist, bedarf es hier nicht, da es sich gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung um eine wartepflichtige Zufahrt handelt.
Dürfen Radfahrer auch den Zebrastreifen benutzen?
Radfahrer dürfen den Zebrastreifen zwar auch überfahren, doch haben sie nur Vorrang vor dem ein- und ausfahrenden Verkehr, wenn sie ihr Fahrrad schieben oder der Zebrastreifen mit einer durch gestrichelte Linien markierte Radfahrerfurt kombiniert ist. Hierauf wurde beim neuen Kreisverkehr aber verzichtet, da der Radfahrer aus Verkehrssicherheitsgründen auf der Fahrbahn fahren soll. Deshalb wird der Radverkehr in der Sachsenhausener Straße auch vor dem Kreisel auf die Fahrbahn gelenkt, während die Fahrbahn in der Rungestraße wegen der Tempo 30-Zonierung ohnehin befahren werden muss.
Was für den Radfahrer zunächst unbehaglich anmutet, erweist sich erfahrungsgemäß nach einer gewissen Eingewöhnungszeit als komfortable Lösung, da der Radfahrer einerseits im Sichtfeld des Autoverkehrs fährt und somit nicht mehr in Konflikt mit rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen gerät und andererseits der Knotenpunkt nunmehr wesentlich zügiger durch- bzw. umfahren werden kann.
Kann diese Regelung nicht auf die anderen Kreisverkehre übertragen werden?
Grundsätzlich ja, allerdings sind hierzu teilweise bauliche Veränderungen an den Ein- und Ausfahrten der Kreisverkehrsplätze erforderlich, wobei jeweils unterschiedliche Ausgangsbedingungen zu berücksichtigen sind, denn die Kreisverkehre sind keineswegs baugleich. Zu beachten ist überdies, dass die auf die Kreisverkehre zuführenden Radwege bislang noch benutzungspflichtig sind. Wenn diese derzeit vieldiskutierte Benutzungspflicht beibehalten bleibt, dann muss eine Radfahrerfurt neben dem Fußgängerüberweg markiert werden, sofern dem Radfahrer Vorrang eingeräumt werden soll. Dies erfordert aber bestimmte Mindestmaße, die gegenwärtig an keinem Kreisverkehr zur Verfügung stehen. Wenn die Benutzungspflicht des entsprechenden Radweges indes aufgehoben wird, muss der Radfahrer zuvor sicher auf die Fahrbahn geführt werden, was ebenfalls bauliche Maßnahmen nach sich zieht.
Hätte man die Kreisverkehre nicht schon vorher anders gestalten können?
Als die ersten Kreisverkehre in Oranienburg gebaut wurden, war die Benutzungspflicht von Radwegen noch Standard. Da zudem keine Erfahrungen im Landkreis Oberhavel im Umgang mit der Radverkehrsführung im Kreisverkehr vorlagen, fand eine Regelung, wie sie jetzt in der Sachsenhausener Straße vorzufinden ist, seinerzeit noch keine Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde. Hinzu kommt, dass die Unfallzahlen mit Fußgängern und Radfahrern an Kreisverkehren bislang sehr gering ausgefallen sind, was zunächst einmal gegen eine Änderung der Praxis sprach. Da es sich mittlerweile aber in Oranienburg bewährt hat, den Radfahrer in unterschiedlichen Verkehrssituationen nicht mehr bordsteingeführt, sondern auf der Fahrbahn zu führen, wurde die jetzige Lösung letztendlich auch von der Straßenverkehrsbehörde unterstützt.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Verkehrsgeschehen am neuen Kreisverkehr wird in den nächsten Monaten genau analysiert, um Rückschlüsse für die Übertragbarkeit der umgesetzten Lösung auf die anderen Kreisverkehre ziehen zu können. Sollte sich die Verkehrsregelung bewähren, wird die Stadt eine Umrüstung der einzelnen Kreisverkehre anstreben.
Anlässlich der Verkehrsfreigabe des neuen Kreisverkehrs in der Sachsenhausener Straße hat die Stadt ein weiteres Faltblatt aus der Reihe „Sicher Rad fahren in Oranienburg“ herausgegeben. Dieses liegt in der Stadtverwaltung aus oder kann hier heruntergeladen werden.