Radverkehrsförderung in Oranienburg
2. Teil der Radverkehrsschau erfolgreich durchgeführt
Drei Monate nach erfolgreicher Durchführung der ersten diesjährigen Radverkehrsschau fand am 19. August eine zweite Befahrung der Radverkehrsanlagen und Straßenzüge in Oranienburg statt, bei der es darum ging, mögliche Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr in Augenschein zu nehmen und abzustimmen. Auch diesmal hatten sich Vertreter der Stadtverwaltung, der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und des ADFC ein umfangreiches Programm für die Begutachtung vorgenommen. Erfreulich: im Gegensatz zur ersten Befahrung nutzten diesmal alle Teilnehmer das Fahrrad. Ebenso erfreulich: die überwiegende Zahl der von der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen fand sowohl Zustimmung bei der Straßenverkehrsbehörde als auch bei der Polizei. Geöffnet für den Radverkehr werden bspw. die Einbahnstraßen im Luisen- und Hirtenweg, im Lindenring (nördlicher Abschnitt) sowie in der Diana- und Florastraße in Lehnitz. Wegen der geringen Fahrbahnbreite zurückgestellt wurde dagegen die Freigabe in der Blutgasse, die die Berliner und die Breite Straße miteinander verbindet. Hier soll eine Lösung im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des Schlossplatzes gefunden werden.
Die Frage nach Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen wurde wiederum einvernehmlich geklärt. Im Straßenzug Straße der Einheit/Aderluch/Sophie-Scholl-Straße wird die Benutzungspflicht aufgrund der Vielzahl der zu Fuß gehenden Gedenkstättenbesucher zugunsten eines Benutzungsrechts abgeändert. Auch in der Straße Zum Bahnhof in Sachsenhausen wird die Benutzungspflicht aufgehoben. Aufrechterhalten bleiben soll diese aber zunächst im Zuge der zahlreichen Kreisverkehrsplätze, bis Erfahrungswerte aus dem Verkehrsgeschehen im neugeplanten Kreisverkehr am Knotenpunkt Runge-/Sachsenhausener Straße vorliegen, wo der Radverkehr erstmals auf der Fahrbahn geführt wird.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Einreichung der notwendigen Beschilderungs- und Markierungspläne für die einzelnen Straßenzüge, die für die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich sind. Wegen der fallenden Temperaturen werden die Markierungsarbeiten aus Haltbarkeitsgründen aber voraussichtlich erst im kommenden Frühjahr durchgeführt.