Zweiter Teil der diesjährigen Radverkehrsschau erfolgreich verlaufen - ADFC Oranienburg

Zweiter Teil der diesjährigen Radverkehrsschau erfolgreich verlaufen

22. August 2016

Auch in der Wohngebietsstraße hinter dem Bötzower Platz darf künftig entgegen der Einbahnstraße geradelt werden

Was am 18. Mai bei der ersten diesjährigen Radverkehrsschau aus zeitlichen Gründen nicht mehr begutachtet werden konnte, wurde am 17. August jetzt nachgeholt. Bei einer gemeinsamen Radtour haben Vertreter des Stadtplanungs- und Tiefbauamtes, der Straßenverkehrsbehörde sowie der ADFC-Ortsgruppe und des Netzwerks Verkehrssicherheit weitere Stellen im Straßennetz der Kernstadt im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr in Augenschein genommen.

Im Vordergrund standen dabei verkehrsrechtliche Beschilderungen, die den Alltagsradverkehr bislang behindern. So ist es bspw. bislang nicht möglich, die gleichnamige hinter dem Bötzower Platz führende Straße von der Gartenstraße aus in Richtung Kanalstraße zu befahren. Die zahlreichen Radspuren auf der Betonfahrbahn, die vom Schotterbelag des Weges aus der neugestalteten Parkanlage herrühren, zeigen indes deutlich, dass hier eine vielbefahrene Wegebeziehung besteht. Deshalb soll die Einbahnstraße für Radfahrer trotz der geringen Fahrbahnbreite „geöffnet“ werden. Die bisherigen Erfahrungen mit den geöffneten Einbahnstraßen in Oranienburg – mittlerweile sind es schon 26 – sprechen jedenfalls nicht dagegen.

In den Stichwegen der zum städtischen Friedhof führenden Straßen soll die Einbahnstraßenregelung dagegen voraussichtlich gänzlich wegfallen. Deren Berechtigung ist infolge des Ausbaus der Dr-Kurt-Schumacher-Straße nicht mehr gegeben. Zudem muss der Lieferverkehr die Einbahnstraße wegen der engen Kurvenradien verkehrswidrig befahren. Eine endgültige Entscheidung soll vorsorglich aber erst nach Beginn des neuen Schuljahres getroffen werden.

In der Kösener Straße werden die Sackgassenschilder ausgetauscht. Da deren Durchfahrung nur für Autofahrer nicht möglich ist, wird die neue Beschilderung die Durchlässigkeit der Straße für Fußgänger und Radfahrer kennzeichnen. Dies ist allemal angebracht, denn die Kösener Straße zählt künftig zum Schulweg zahlreicher Schüler der neuen Comenius-Grundschule.

In den von der Klagenfurter Straße wegführenden Stichwegen werden die Sackgassenschilder dagegen gänzlich entfernt, da deren Undurchlässigkeit aufgrund der eingebauten Poller auch so erkennbar ist. Diese werden aber, wie auch an anderer Stelle im Stadtgebiet, mit retroreflektierenden Banderolen versehen, um Unfallgefahren für Radfahrer vorzubeugen.

In der Adolf-Dechert-Straße wird die Radwegebenutzungspflicht in Richtung Berliner Straße aus verkehrsdynamischen Gründen aufgehoben. Künftig haben Radfahrer, die vom Louise-Henriette-Steg kommen, die Wahl, ob sie den außerhalb der Fahrlinie liegenden linken Radweg nutzen oder auf direktem Weg auf der Fahrbahn weiterradeln wollen.

Vertagt dagegen wurde die Aufhebung der Benutzungspflicht im Zuge des Kreisverkehrs vor dem Louise-Henriette-Gymnasium. Aufgrund der Radwegeführung nutzen bereits jetzt schon immer mehr Radfahrer die Kreisfahrbahn, da es sich hier nicht nur wesentlich zügiger, sondern erwiesenermaßen auch sicherer fahren lässt. Der Verlauf der Bundesstraße 273 an dieser Stelle macht es jedoch erforderlich, auch den Landesbetrieb Straßenwesen einzubeziehen. Damit gleiche Verkehrsbedingungen wie am Kreisverkehr in der Sachsenhausener Straße herrschen, müssten die Verkehrsinseln für die Markierung von Fußgängerüberwegen, den sogenannten Zebrastreifen, auf vier Metern aufgeweitet werden.

Die Ergebnisse der diesjährigen Radverkehrsschauen sind im Einzelnen unter www.oranienburg.denachzulesen.

Umgesetzt wurden bereits die Fahrbahnmarkierungen in der Lehnitzstraße sowie am Kreisverkehr in der Sachsenhausener Straße. Auch das abhanden gekommene Vorfahrt- Gewähren-Zeichen für Radfahrer auf Höhe der Einmündung der Willy-Brandt-Straße in die Lehnitzstraße ist zwischenzeitlich montiert worden.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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